Kein Zwang im Glauben
Noch immer ist die Ansicht verbreitet, dass der Islam Renegaten mit harten Strafe bis hin zur Todesstrafe belegt. Heute sprechen sich alle muslimischen Verbände in Deutschland eindeutig für Glaubens- und Religionsfreiheit aus.
Für jeden einzelnen Menschen gilt der Koranvers, dass es in Fragen der Religion keinen Zwang gibt: “la ikraha fi’d-din” (Qur’ân, Sure 2, Vers 256).
Die Auffassung, dass dem islamischen Glauben Abtrünnige bestraft werden müssen, ist unreflektiert aus der Frühzeit des Islam übernommen, als arabische Stammesverbände den Islam annahmen und Verbündete des Propheten Muhammad wurden. Das erhöhte nicht nur die Zahl der Waffenträger, sondern auch das Einkommen der Gemeinschaftskasse durch Steuer- und Tributzahlungen.
Wenn die Neuverbündeten und Neubekehrten aber das Bündnis aufkündigten – das geschah zum Beispiel allein dadurch, dass nicht länger Steuern an Muhammad gezahlt wurden – und sich auf die Gegenseite schlugen, konnte es vorkommen, dass gegen sie gekämpft wurde. Denn nun fehlte nicht nur das Steuereld, sondern die ehemals Verbündeten waren durch das Lossagen (den sog. Abfall, “ar-ridda” im Arabischen), das Abtrünnigwerden, zu Verbündeten der Gegenseite geworden. Diese Situationen, dass mit politischer Umorientierung auch der Glaube einer Gruppe gewechselt wird, gibt es schon seit vielen Jahrhunderten nicht mehr.
Weil aber andererseits sehr viele Muslime noch immer mit ihren Großfamilien und Clans eng verbunden leben, soll der Einzelne sich nicht daraus lösen. Da schien vielen bis in die jüngere Vergangenheit hinein der Rückgriff auf frühere Zeiten die einzig mögliche Verhaltensweise, wenn auch völlig unreflektiert und nicht nur auf den Koran gestützt.
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