Interview mit Tariq Ramadan | zurück | Gelassen in Berlin


Stellungnahme von M. S. Kalisch

Prof. Dr. Muhammad Sven Kalisch, Universität Münster, Centrum für religiöse Studien: Stellungnahme zum gegenwärtigen Konflikt um die Karikaturen, die den Propheten Muhammad abbilden.



# | Ines Balcik am 16.02.06 | Medien, Kino

Kommentare:


Hier der genaue Text von § 166 StGB (Strafgesetzbuch):

Elfter Abschnitt. Straftaten, welche sich auf Religion und Weltanschauung beziehen

§ 166 Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen

(1) Wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) den Inhalt des religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses anderer in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) eine im Inland bestehende Kirche oder andere Religionsgesellschaft oder Weltanschauungsvereinigung, ihre Einrichtungen oder Gebräuche in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören.

Quelle


Tabea am 16.02.06
Ornament (Abstandshalter)

Vorname, Name:

E-Mail:

Homepage (mit http://):


Bitte gib das folgende Wort ein:

Mail-Adresse anzeigen  
Angaben speichern

Mail-Benachrichtigung bei Antworten?