Rechtsschulen
Das islamische Recht (Scharia, arab. arīʿa شريعة) ist ein integraler Bestandteil des Islam. Es regelt das Verhalten des Menschen in allen Bereichen, religiös und profan, zum Schöpfer und zu allen Mitgeschöpfen. Fiqh (arab. fiqh فقه) ist der Bereich des Rechts, der sich mit den religiösen Vorschriften befasst.
http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0)], via Wikimedia Commons” href=“http://commons.wikimedia.org/wiki/File%3ACOLLECTIE_TROPENMUSEUM_Handgeschreven_religieus_boek_in_Arabisch_schrift_vermoedelijk_een_fiqh-boek_TMnr_1671-6.jpg”>
Während es bei den Schiiten nur eine bedeutende Rechtsschule gibt (die Dschafariten oder Imamiten), bildeten sich bei den Sunniten vier Richtungen heraus, die auch heute noch von großer Bedeutung sind. Heutige Juristen nutzen die Lehren der verschiedenen Schulen für ihre Gesetzeskommentare. Die vier Rechtsschulen unterscheiden sich nicht in grundsätzlichen Fragen, sehr wohl aber in einzelnen Auslegungen. Ein Beispiel finden Sie im Zusammenhang mit dem Opferfest hier.
Man unterscheidet — benannt nach ihrem jeweiligen Gründer — Hanafiten, Malikiten, Schafiiten und Hanbaliten.
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