Das Baukindergeld für Familien

Das Baukindergeld für Familien

Wer minderjährige Kinder hat und eigene vier Wände bauen oder kaufen will, hat noch bis 2020 die Möglichkeit, für die Finanzierung eine staatliche Förderung zu beantragen. Baukindergeld in Höhe von 12.000 Euro pro Kind gibt es innerhalb recht großzügiger Einkommensgrenzen, sodass auch Familien mit gutem Einkommen in den Genuss des Zuschusses kommen können.

Einkommen der Vorjahre zählt

Gefördert werden Antragsteller bis zu einem Haushaltseinkommen von 90.000 Euro bei einem Kind plus 15.000 Euro für jedes weitere Kind, für das Baukindergeld in Frage kommt. Gezählt werden alle Kinder, die zum Antragszeitpunkt im Haushalt leben, minderjährig sind und für die ein Anspruch auf Kindergeld besteht. Für eine Familie mit zwei Kindern beträgt die Einkommensgrenze also 105.000 Euro. Maßgeblich ist das steuerpflichtige Einkommen aus dem vorletzten Kalenderjahr vor der Antragstellung und dem Jahr davor. Die beiden Werte werden gemittelt.

Diese Regelungen verbessern die Einkommensgrenze aus zwei Gründen: Erstens werden alle Beträge, die Sie bei der Steuer absetzen können, auch hier berücksichtigt. Das steuerpflichtige Einkommen finden Sie fertig ausgerechnet in Ihrem Steuerbescheid. Zweitens sind aktuelle und zukünftige Gehaltserhöhungen unschädlich für die Förderung. Stellen Sie den Antrag zum Beispiel 2019, werden die Einkommen von 2016 und 2017 herangezogen. Wenn Sie oder Ihr Partner bzw. Ihre Partnerin zu der Zeit noch in Elternzeit waren, wird auch nur das reduzierte Einkommen betrachtet.

Eigene Nutzung ist Voraussetzung

Das Baukindergeld wird in zehn Jahresraten zu jeweils 1.200 Euro pro Kind ausgezahlt. Wird ein Kind volljährig oder steigt Ihr Einkommen über die Fördergrenze, spielt das keine Rolle. Nur auf eines müssen Sie achten: Sie müssen die geförderte Immobilie während der ganzen Zeit selbst bewohnen. Verkaufen oder vermieten Sie, müssen Sie das melden, und ab dann – aber nicht rückwirkend – entfällt das Baukindergeld. Den Antrag stellen Sie bei der Förderbank KfW, anders als bei anderen Zuschüssen und verbilligten Krediten erst nach dem Einzug, dann aber innerhalb von drei Monaten. Weitere Tipps rund um die Immobilienfinanzierung gibt der kostenlose Ratgeber von www.darlehenvergleich.net.




Dein Kommentar

Durch das Anhaken der Checkbox erklärst Du Dich mit der Speicherung und Verabeitung Deiner Daten durch diese Webseite einverstanden. Um die Übersicht über Kommentare zu behalten und Missbrauch zu verhindern, speichert diese Webseite von Dir angegebene Namen, E-Mail, URL, Kommentar sowie IP-Adresse und Zeitstempel Deines Kommentars. Detaillierte Informationen finden Sie in meiner Datenschutzerklärung.